Betriebsvereinbarung für die Mitarbeiterbefragung
Worauf es ankommt, wenn Sie eine digitale Befragung mit dem Betriebsrat vereinbaren: die richtige Rechtsgrundlage, die Punkte, die hineingehören, und wo wir unterstützen.
Leitfaden, keine Rechtsberatung
Dieser Leitfaden fasst zusammen, worauf es bei einer Betriebsvereinbarung zur Mitarbeiterbefragung ankommt. Er ist keine Rechtsberatung, sichert keine Rechtskonformität zu und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Mitbestimmungslage, Konzernstruktur und Datenschutzkonzept unterscheiden sich von Betrieb zu Betrieb: Lassen Sie Ihre Vereinbarung vor Abschluss durch Ihre eigene Rechtsberatung und Ihre Datenschutzbeauftragten prüfen.
Die richtige Rechtsgrundlage
Eine digitale Befragung fällt regelmäßig unter § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: die erzwingbare Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung geeignet sind. Der Betriebsrat hat hier ein durchsetzbares Mitbestimmungsrecht, einschließlich Einigungsstelle und Nachwirkung. Achten Sie darauf, dass eine Vorlage auf dieser Grundlage aufbaut.
Was in die Betriebsvereinbarung gehört
Die Punkte, an denen sich eine gute Vereinbarung für eine digitale Befragung entscheidet.
Zwei Szenarien
Je nachdem, was Sie befragen, kommen unterschiedliche Punkte hinzu.
Mitarbeiterbefragung
Klassische Vollbefragung, Pulsbefragungen sowie Onboarding- und Exit-Befragungen.
Führungskräfte-Feedback und 360-Grad-Feedback
Befragungen zum Führungsverhalten. Hier entstehen personenbezogene Daten über die beurteilte Führungskraft, und die Feedbackgruppen sind oft sehr klein.
Unterstützung bei Ihrer Betriebsvereinbarung
Wir unterstützen bei der Erarbeitung und Verhandlung, von der Struktur bis zu den Datenschutz-Anforderungen.

Wir sprechen mit Ihnen über
- Mitarbeiterbefragung mit wenig Aufwand
- Unkomplizierte Einführung inklusive Schulung
- DSGVO-konform, anonym, mit Betriebsrat abgestimmt
- Ein Tool für HR, Führung und Geschäftsleitung
